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   BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80   

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https://dejure.org/1983,3501
BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80 (https://dejure.org/1983,3501)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 1 C 129.80 (https://dejure.org/1983,3501)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 1 C 129.80 (https://dejure.org/1983,3501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Volljähriger Ausländer - Ausweisung wegen Gewaltdelikt - Jugendstrafe auf Bewährung - Ausweisungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Vielmehr ist aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei einer Ausweisung zu erwartende Beeinträchtigung der Familie eindeutig überwiegen; ist dies der Fall, so ist die Ausweisung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]).

    Das gilt unabhängig davon, ob es im Einzelfall den Eltern zumutbar wäre, in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sie mit ihrem erwachsenen Kind weiterhin zusammenleben wollen (vgl. BVerwGE 65, 188 [193 f.]).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Sie wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Strafgericht ihn Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt hat; dies ergibt sich schon daraus, daß die Strafaussetzung nicht bedeutet, das Strafgericht habe eine günstige Entwicklung des Klägers für sicher gehalten (§ 21 JGG; vgl. BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 56 StGB).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Die spezial- und generalpräventiven Ziele, die sie mit der Ausweisung des Klägers verfolgt hat, sind durch die Ermächtigung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG gedeckt (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [76 f.]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Die Annahme einer solchen Gefahr, die trotz ihres geringen Grades wegen des hohen Ranges des gefährdeten Rechtsgutes nicht vernachlässigt werden kann (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [68]; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35), ist mit dem von der Revision hervorgehobenen Umstand, daß der Kläger im Zeitpunkt der Tat noch unreif und für eine positive Entwicklung keineswegs verloren war, durchaus vereinbar.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Zwar ist bei Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Ausweisungsermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel in ähnlicher Weise eingeschränkt wie bei Ausländern, die einen deutschen Ehepartner haben oder deren Ausweisung kraft völkerrechtlichen Vertrags einen besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund voraussetzt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 = DVBl. 1983, 174 = InfAuslR 1983, 34 = NVwZ 1983, 227; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78] = DÖV 1983, 769 = InfAuslR 1983, 209).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Zwar ist bei Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Ausweisungsermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel in ähnlicher Weise eingeschränkt wie bei Ausländern, die einen deutschen Ehepartner haben oder deren Ausweisung kraft völkerrechtlichen Vertrags einen besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund voraussetzt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 = DVBl. 1983, 174 = InfAuslR 1983, 34 = NVwZ 1983, 227; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78] = DÖV 1983, 769 = InfAuslR 1983, 209).
  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Deshalb sind die Ausreisefrist und damit zugleich die Abschiebungsandrohung seit langem gegenstandslos (vgl. etwa Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Die Annahme einer solchen Gefahr, die trotz ihres geringen Grades wegen des hohen Ranges des gefährdeten Rechtsgutes nicht vernachlässigt werden kann (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [68]; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35), ist mit dem von der Revision hervorgehobenen Umstand, daß der Kläger im Zeitpunkt der Tat noch unreif und für eine positive Entwicklung keineswegs verloren war, durchaus vereinbar.
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts für jeden Rechtszug auf 4.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Die danach bei hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern gegebene Einschränkung des Ausweisungsermessens greift zwar nicht entsprechend Platz für bereits volljährig gewordene junge Ausländer, die einen bedeutenden Teil ihres Lebens, insbesondere ihrer Schulzeit im Heimatstaat verbracht haben (Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 129.80 - DVBl. 1984, 97; BVerwG 1 C 131.80 - InfAuslR 1984, 1).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 1 B 112.83

    Ausweisungsschutz für volljährige Ausländer, die als Minderjährige nach

    Diese Grundsätze hat der beschließende Senat im Anschluß an seine Rechtsprechung zum Familienschutz im Aufenthaltsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 55, 188 [BVerwG 26.01.1978 - 2 C 66/73]) in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 129.80, BVerwG 1 C 130.80 und BVerwG 1 C 131.80 - (InfAuslR 1984, 1) dargelegt.
  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

    Die Strafaussetzung zur Bewährung hindert deshalb die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr nicht (vgl. BVerwG, U. v. 18. Oktober 1983 - 1 C 129/80 - Rz 14 u. B. v. 19. März 1990 - 1 B 27.90 - LS; VGH BW, U. v. 9. Juli 2003 - 11 S 420/03 - Rz 28; BVerfG, B. v. 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 - Rz 18 zu § 57 StGB).
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